AGB

1 . Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) 
(2) Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie dessen Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) 
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2 . Beherbergungsvertrag
(1) Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Gast und der Anbieter. Hat nicht der Gast beim und Anbieter gebucht, sondern ein Dritter, haftet dieser zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner dem Anbieter gegenüber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sofern es inhalte Unterschiede zwischen Buchungsbestätigung und Buchungsanfrage gäbe und der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen erhebt, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

3. Leistungen, Zahlungsbedingungen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die örtliche Bettensteuer ein.
(4) Der Gast muss wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen machen, die das Apartment belegen. Das Apartment steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit mehr Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für das Apartment kann sich dadurch annteilig erhöhen.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung des Apertmments vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist zu 50% unmittelbar nach Buchungsbestätigung fällig und muss 8 Tage nach Buchungsbestätigung auf dem Konto, des Anbieters eingegangen sein. Spätestens 30 Tage vor Anreise ist die Restzahlung fällig. Sollten zwischen Buchnungsbestätigung und Anreise weniger als 30 Tage liegen, ist die Gesamtzahlung unmittelbar fällig.
(2) Sofern der Gesamtpreis nicht vor Anreise beim Anbieter eingetroffen ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
(3) Sofern der Gast nicht direkt beim Anbieter gebucht hat, sondern über Portale oder andere Vertriebskanäle, gelten deren Zahlungs- und Stornobedingungen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(4) 
Kann der Anbieter zu den oben genannten Fristen keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

4 . Rücktritt vom Vertrag (Storno)

(7) 1.) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(8) 
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhre der bestellten Gesamtleistung fällig.
(9) 4) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Entsprechende o.g. Stornierungskosten hat der Gast zu tragen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.


a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Anbieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

5.) Hausordnung
(1) Der Gast hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit wird um besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn gebeten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung Türen und Fenster geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe stellen sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren ist in den Apartments nicht erlaubt. Werden dennoch Tiere untergebracht, kann dies eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) nach sich ziehen.
(4) Im gesamten Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.
(5) Kosten für die Nutzung des WLANs sind im Mietpreis inbegriffen. Etwaige Anmelde- oder Abonnementkosten von Anbietern im Internet trägt der Gast selbst. Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im gesamten Haus nicht erlaubt. Der Gast haftet für ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüssel
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis spätestens 22.00 Uhr erfolgen. Der Gast erhält vorab einen PIN, mit dem Pforten, Haustüren und Wohnungstüren geschlossen werden. Insofern ist nicht erforderlich, dass der Gast dem Anbieter seine Anreisezeit mitteilt. Der PIN gilt lediglich in der Zeit vom Anreisetag (15:00) bis zum Abreisetag. Danach wir der PIN gelöscht.
(2) 
(3) Der Gast ist verpflichtet, den behörtlichen Meldeschein auszufüllen und in den Briefkasten des Anbieters zu werfen.
(3) (4) Am Abreisetag hat der Gast das Apartment bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 60,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr und b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . 
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lüneburg/Deutschland. Gerichtsstand ist Lüneburg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.